09.04.2019, 19:16
(09.04.2019, 18:40)leopold schrieb: Das ist natürlich Quatsch, in Tübingen werden schon erste Maßnahmen ergriffen, um die Grundstücksspekulanten zur Raison zu bringen. Schon interessant, dass es ausgerechnet die angeblich neoliberalen Grünen sind, die bereit sind, gegen das Spekulantentum vorzugehen
Es ist kein Quatsch, Enteignungen in der Nähe zum Strafrecht zu sehen. Natürlich ist es zunächst eine Verwaltungsakt und der ist gesetzlich geregelt, also strafrechtlich neutral. Geht es ans Eingemachte, wird es schon bunter. Das fängt bei der Höhe der Entschädigung an, die man mit allerlei Tricks rauf, runter- und querrechnen kann, geht bei der konkreten Herbeiführung des Verwaltungsakts oder dessen Verhinderung weiter und setzt sich fort z.B. mit einer zufälligen oder mutwilligen Wertminderung oder einer nicht bedingungsgemäßen Nutzung des Enteignungsobjekts nach der Enteignung.
Der Phantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt, ah, gesetzt schon, aber diese sind nicht gesichert.
Habeck (und mir) traue ich nicht zu, das umfassend in allen rechtlichen Verzweigungen wahrzunehmen, auseinander zu halten und gebührend zu behandeln, Palmer eher.