04.04.2019, 17:47
(04.04.2019, 17:16)messalina schrieb: War aber keine Satire! Und in dem § 2 steht es doch ganz ähnlich wie ich es geschrieben habe, oder nicht? Ich wollte ja nur sagen, es ist eben keine Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Dass man seine Geschwindigkeit "soweit erforderlich" mal "anpasst" ist ja eigentlich klar, also dass man nicht Sturm klingelt und von hinten mit 12 km/h in eine Fußgängergruppe reinfährt die nicht weg kann. Auch als Fußgänger passt man ja seine Geschwindigkeit an wenn es mal wo verstopft ist und boxt sich da nicht einfach durch.Jetzt sind wir wieder bei dem Punkt, dass du weltmeisterlich im Sichdummstellen bist. Warum genau meinst du, dass diese Geräte ein Versicherungskennzeichen brauchen?
Und dass Fußgänger jetzt eben auch welche haben auf die sie mal Rücksicht nehmen müssen das ist jetzt eben so. Weil wir sind im Zeitalter der Elektromobilität angekommen und da müssen alle lernen wie man damit umgeht. Es ist ja für's Klima.
Außerdem steht das schon immer so in der StVO, nur die Fußgänger haben vielleicht geglaubt die gilt nicht für sie? Stimmt aber nicht.
Und ich bin mir sicher, dass das mit der Geschwindigkeit, die an die Fußgänger anzupassen ist, unterhalb von den 7 km/h ist, die man in Spielstraßen selbst wenn sie leer sind höchstens fahren darf. Anders ergibt das auch keinen Sinn. Ggf. muss man den $ 2 Abs. 5. noch deutlicher formulieren.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist per se verpflichtend. Natürlich soll auch kein Fußgänger einen E-Scooter-Fahrer gefährden, behindern, über Gebühr blablabla - nur ist es eben so, wie mit dem Auto auch. Derjenige, der ein Gerät bewegt hat die schlechteren Karten, ist der, der vorausschauender sein muss als der Fußgänger, der an dem es hängen bleibt, wenn etwas passiert. Nicht umgekehrt.