19.03.2019, 14:52
EuGH erleichtert Abschiebungen in andere EU-Länder
Ich habe jedoch etwas gegen Abschiebungen,
so wie heute in der Augsburger Zeitung ein Fall von Günzburg stand, wo ein 20jähriger aus Ghana, voll intergriert und der Sprache mächtig, hier in der Altenpflege ausgebildet wird, wo man Händeringend um solche Personen die diese schwere Arbeit verrichten, froh ist und den jetzt abschieben will.
Da sind doch wirklich nur Menschen am Werk, die rein nach Chema F arbeiten, natürlich typisch Beamte und das Gemeinwohl nicht im Auge haben!
Ich habe jedoch etwas gegen Abschiebungen,
so wie heute in der Augsburger Zeitung ein Fall von Günzburg stand, wo ein 20jähriger aus Ghana, voll intergriert und der Sprache mächtig, hier in der Altenpflege ausgebildet wird, wo man Händeringend um solche Personen die diese schwere Arbeit verrichten, froh ist und den jetzt abschieben will.
Da sind doch wirklich nur Menschen am Werk, die rein nach Chema F arbeiten, natürlich typisch Beamte und das Gemeinwohl nicht im Auge haben!
Zitat:Darf Deutschland einen Flüchtling in ein EU-Land abschieben, auch wenn ihm dort Obdachlosigkeit droht? Ja, hat der EuGH jetzt geurteilt. Dagegen zu klagen, wird schwieriger.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Deutschland die Rückführung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten erleichtert. Mängel im Sozialsystem stünden dem noch nicht entgegen, urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ein Abschiebeverbot bestehe erst, wenn in dem anderen Land eine unmenschliche und "extreme materielle Not" drohe. (Az: C-163/17, C-297/17 und weitere)
Nach EU-Recht ist für einen Flüchtling grundsätzlich das Land zuständig, über das er erstmals in die EU gelangte. Menschenrechtler sehen die Aufenthaltsbedingungen und Lebensverhältnisse für Flüchtlinge in mehreren EU-Staaten aber als kritisch an. Zahlreiche Flüchtlinge in Deutschland machen daher geltend, eine Rückkehr in das Einreiseland sei unzumutbar und daher nun Deutschland für das Asylverfahren zuständig.