19.02.2019, 21:17
(19.02.2019, 20:27)Kreti u. Plethi schrieb: Mit dem kleinen aber bedeutenden Unterschied dass bei zwei Streitenden Freiwilligkeit herrscht, die man einem Mordopfer doch sicherlich absprechen kann.
Oder anders ausgdrückt, was für ein wirrer Vergleich, denn bei Freiwilligkeit erübrigt sich eine derartige "juristische" Bewertung.
Unsinn. Wir sind alle Sklaven unserer Veranlagungen und können meistens nicht anders, selbst wenn wir wollten. Und den Vergleich hast du auch genau verstanden und weißt sehr gut, dass er den Nagel so ziemlich auf den Kopf trifft. Stell dich bitte nicht dumm, denn das bist du nicht.
Ich weiß nur nicht, warum du das jetzt, nachdem sich der Thread wieder beruhigt hat, wieder ansprechen musst.