19.02.2019, 20:27
(19.02.2019, 08:37)PuK schrieb: Arithmetik: sehr gut. Ja, so wie z.B. zu einem Mord auch meistens zwei gehören. Ein Mörder und ein Opfer. Bei der Bewertung der Tat durch das Gericht wird hinterher sehr genau zwischen den beiden differenziert. Und das hat auch gute Gründe.
Mit dem kleinen aber bedeutenden Unterschied dass bei zwei Streitenden Freiwilligkeit herrscht, die man einem Mordopfer doch sicherlich absprechen kann.
Oder anders ausgdrückt, was für ein wirrer Vergleich, denn bei Freiwilligkeit erübrigt sich eine derartige "juristische" Bewertung.