15.01.2019, 19:45
(15.01.2019, 19:22)Der Seher schrieb: ......
4) Das werden wir sehen. Und wenns so ist muss ich es dennoch nicht richtig finden.
Schreiben Sie bitte dem User PuK, dass er in dieser Frage nicht zu entscheiden hat.
Die Verfassungsmäßigkeit wird zZt. gerichtlich geprüft, hängt nicht von ihm ab.
(ich stehe auf seiner Ignoreliste, deshalb der "Umweg")