09.12.2018, 12:55
(09.12.2018, 12:15)opold schrieb: So behandelt man Plünderer. Völlig zu Recht.
Wenigstens bei uns in Deutschland noch nicht!
Der Schlagstock darf nur zum Einsatz kommen, wenn sich ein Polizist verteidigen muss – nicht zum Angriff.
Es ist nur erlaubt, auf Arme und Beine zu schlagen – nicht auf den Kopf.