21.09.2018, 23:31
(21.09.2018, 23:04)sobinichhalt schrieb: Nein, das ist eine Zwangsabgabe, da ich dem Tod nun mal nicht entrinnen kann. Der Staat kassiert ab. Dass Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf das Geld haben, besagt ja schon, dass es ihnen zusteht. Nur der Staat will daran verdienen, obwohl, wie schon gesagt, es schon mal versteuert wurde.
Eine Erbe auszuschlagen ist möglich, aber nicht logisch. Das macht man eigentlich nur, wenn der Erblasser überschuldet ist, oder man ein schlechtes Verhältnis zu ihm hat. Beides ist bei mir nun mal nicht der Fall.
Erstens kann man bei größeren Vermögen bereits zu Lebzeiten Teile des Vermögens steuerfrei übertragen, zweitens sind die Freibeträge im Erbfall für die direkten Angehörigen stattlich. Aber ich gebe Ihnen sogar recht, dass die Erbschaftssteuer insgesamt gesehen eigentlich nicht sein dürfte. Denn die Familie steht ja unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes , der Staat raubt - überspitzt gesagt - Teile des Familienvermögens mit der Erbschaftssteuer.