06.09.2018, 16:38
(06.09.2018, 16:25)Klartexter schrieb: Wo bitte liegt der Unterschied zwischen Bürger und Einwohner?
Zitat:Als Bürger (lateinisch civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet.
Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht. In einzelnen Staaten wie der Schweiz hat der Bürger neben dem Wahlrecht noch das Stimmrecht. Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde, jemand, der dort lediglich wohnt, aber dort nicht seine politischen Rechte ausübt.
Quelle: Wikipedia
Damit sollte einigermaßen geklärt sein, was ein "Bürger" ist. Kommen wir also nun zu den Einwohnern.
Personen, die sich dauerhaft in einem Staatsgebiet, oder allgemeiner in einer Gebietskörperschaft, aufhalten, sind die "Einwohner". Wobei auch ein Bürger immer ein Einwohner ist, aber nicht umgekehrt. Die Bürger sind also eine Teilmenge der Einwohner, wenn man das mit Mengenlehre beschreiben will.
Der Rest der (Trommelwirbel) *Bevölkerung* sind Touristen und rumänische Bettelbanden.
Das darf man alles auf keinen Fall verwechseln. Das weißt du aber doch schon längst.