17.07.2018, 08:18
Bei der AA ist das Sommerloch eingetreten. Es wird ausführlich über ein Vorfall im Gögginger Park berichtet. Da haben Mitarbeiter des Ordnungsamtes Bußgeldscheide ausgestellt.
Aus meiner Erfahrung haben die Mitarbeiter in den meisten Fällen recht.
Nein, wenn das Ordnungsamt die Gesetze und Bestimmungen umsetzt, ist dies keine Nötigung.
Auch Herr Frick wird irgendwann eventuell begreifen: Unwissheit schützt nicht vor Strafe.
Übrigens ist es sein gutes Recht gegen den Bußgeldbescheid zu klagen. Es könnten aber weitere Kosten auf ihn zu kommen.
https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...67661.html
Aus meiner Erfahrung haben die Mitarbeiter in den meisten Fällen recht.
Zitat:Joachim Frick sieht sich drei Wochen nach dem Vorfall nach wie vor im Recht. „Die Grünanlagensatzung hat doch niemand im Kopf“, betont er. Er empfindet das Vorgehen der Mitarbeiter als „Nötigung“ und will das Bußgeld nicht zahlen.
Nein, wenn das Ordnungsamt die Gesetze und Bestimmungen umsetzt, ist dies keine Nötigung.
Auch Herr Frick wird irgendwann eventuell begreifen: Unwissheit schützt nicht vor Strafe.
Übrigens ist es sein gutes Recht gegen den Bußgeldbescheid zu klagen. Es könnten aber weitere Kosten auf ihn zu kommen.
https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...67661.html