12.07.2018, 16:04
Zitat:Der Zugang zu einem Facebook-Account ist vererbbar. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag hervor. „Nach der gesetzgeberischen Wertungen gehen auch Rechtspositionen mit höchstpersönlichen Inhalten auf die Erben über“, hieß es zur Begründung.
https://presse-augsburg.de/presse/bgh-er...en/250353/
Eine sehr gute Entscheidung nach meiner Ansicht.