31.05.2018, 09:09
(31.05.2018, 01:36)Klartexter schrieb: Ja, Sodom und Gomorrha, für so eine Tat ist die Todesstrafe noch zu wenig
Der klaut, hat schon schwere Körperverletzung begangen, spricht nach mindestens zwei Jahren so gut wie kein Deutsch. Der ist weder integrier- noch resozialisierbar. Außerdem stellt er sich noch dumm und weiß angeblich nicht mal seine eigene Adresse. Um die läppischen 80 €, die er zerrissen hat, geht's doch gar nicht. Das war halt ziemlich doof, denn falls er nicht wenigstens die Hälfte jedes Scheins bei der Bundesbank vorbeibringen kann, hat er jetzt keine 80 € mehr.
Wie ich schön öfter anmerkte, ist das Asylrecht ein Gastrecht. Das kann einem gewährt werden, oder auch nicht, z.B. in Ungarn. Wer aber bei uns aufgenommen wird und sein Gastrecht immer wieder und hartnäckig mit Füßen tritt, muss eben nach Hause gehen.
In jedem Job gibt es heute eine Probezeit, in der man sich erst einmal bewähren muss und "wegen nichts" gekündigt werden kann. Ich halte es also für durchaus vertretbar, gewisse Sonderregelungen für Neubürger zu schaffen, die natürlich befristet sein müssten, beispielsweise auf fünf Jahre ab Betreten des Landes. Und dann eine Two- oder Three-Strike-Regel. Wer in diesen fünf Jahren zwei- oder dreimal wegen einer Straftat schuldig gesprochen wird, bekommt seinen Aufenthalts- oder etwaigen Asylantenstatus aberkannt und wird abgeschoben. Das verstößt auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, solange es für alle "Zuwanderer" gilt. Denn hier schon ewig Ansässige und Zuwanderer sind was Verschiedenes. Das Gleichbehandlungsgebot bedeutet nicht, dass man in jedem Fall Äpfel und Birnen gleichsetzen muss.