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Tief Burglind bringt Orkan-Böen von bis zu 120 Stundenkilometer
#10

(09.01.2018, 11:27)Lueginsland schrieb:  ...und Fakt bleibt auch, dass Deutschland ein Rechsstaat ist!
Ich hatte Ihnen das Urteil genannt, mit dem ein Deutsches Gericht das entsprechende Urteil gefällt hat.
Lesen Sie wenigstens ab Zff. 294 ff den Tatbestand und die Begründetheit der Klage.
Das unentgeltliche Angebot des DWD ist eine Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregeln ...usw und so fort.

Ich bin froh in einem Land zu leben, in dem unlauterer Wettbewerb verboten ist,
vor allem wenn dieser durch Staatsorgane (steuerfinanziert) betrieben wird.

1.) Wenn Sie sich den ersten Beitrag von mir durchlesen und verstehen, würden Sie bemerken, dass ich das Urteil mit Aktenzeichen angesprochen habe. Das geschah vor Ihrem Beitrag. Innocent

Zitat:Zitat:
Aufgrund eines am 15.11.2017 ergangenen Urteils des Landgericht Bonn (Aktenzeichen 16 O 21/16), das von der Firma WetterOnline erwirkt wurde, ist es dem DWD untersagt, die WarnWetter-App in ihrer jetzigen Form weiter zu betreiben.


2.) Es geht in meiner Bermerkung weder um die Rechtmäßigkeit des Urteils. Auch geht es nicht um unlautereren Wettbewerb.
     Auch kann ein Landgericht kein Grundsatzurteil in Deutschland fällen.
     Es ging darum: Es ist also der Behörde, die für die Unwettervorhersagen zuständig ist, nicht erlaubt kostenfrei die Bürger per App zu warnen.

Es betrifft ein höherwertiges Recht der Bürger, dass sie von den Behörden vor Gefahren gewarnt werden müssen. Dies hat ohne Kosten zu erfolgen. Dazu hat und kann sich das Landgericht gar nicht äußern.  
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