29.12.2017, 17:51
(29.12.2017, 17:11)messalina schrieb: Ich glaube ja, den werden wir nie wieder in Deutschland in Freiheit sehen? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Auch wenn er vielleicht nur 5 Jahre wegen Totschlag bekommt. Der ist für immer eine tickende traumatisierte Zeitbombe und bekommt anschließende lebenslange Sicherheitsverwahrung, ich glaube, da denkt man gerade ziemlich um bei uns, oder? Im BKH wurde jedenfalls gerade eine neue geschlossene Abteilung angebaut. Oder die schieben den in 5 Jahren ab, dann kann er Afghanen umbringen, das tun die ja dort eh den ganzen Tag sagen die von Pro Asyl.
Die Chancen darauf schätze ich als überaus zweifelhaft ein.
Erst mal kriegt er eine Jugendstrafe, die ist von vornherein zeitlich limitiert auf 10 Jahre. Ich schätze mal realistische 8 oder 8 1/2 Jahre. Irgendwelche "mildernden Umstände" wird das Gericht schon sehen. Bleibt es tatsächlich beim "Totschlag"-Vorwurf und bohren sie den nicht noch zum Mord auf, können es auch 5 Jahre oder weniger sein.
Und die Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht ist ein ganz heißes Eisen, das man normalerweise nur mit der sehr langen Zange anfasst. Das musste 2010 erst der BGH bestätigen , dass man die Sicherungsverwahrung von Jugendlichen überhaupt verhängen kann. Ob das dann der EGMR wieder einkassiert hat, weiß ich gerade gar nicht. Zuzutrauen wär's ihm aber.
Sicherungsverwahrung ist hier aber sowieso nicht angezeigt. Dazu reicht die einzelne Tat auf keinen Fall aus. Ich verrate dir noch was: Wenn er mit seinem Minderjährig-Sein durchkommt, ist die Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe nicht nur möglich, sondern die Regel. Du kannst also die genannten Strafen halbieren, falls Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. (Foto , haben die eigentlich keine Augen im Kopf? Niemals ist der 15. Reden könnte man über Mitte bis Ende 20.)
(Disclaimer: Ich selbst stehe der Sicherungsverwahrung äußerst kritisch gegenüber, aber aus grundsätzlichen, eher dogmatischen Gründen. Sie passt nicht ins Strafrecht hinein, sie ist darin ein Fremdkörper. Es gibt die §§ 19 und 20 StGB, mit den möglichen Folgen der §§ 63 und 64. Das muss als Instrumentarium reichen. Sie wurde ja auch nur eingeführt, weil Schröder in Bild, BamS und Glotze den starken Mann bezüglich der inneren Sicherheit markieren wollte. Das ist keine hinreichende Begründung für ein Gesetz, das massiv in elementare Grundrechte eingreift. Das ist, wie wenn sich der Yorkshire-Terrier beim Pissen an die Laterne einen Bandscheibenvorfall holt, weil er die Geruchsspur eines Schäferhunds hinterlassen will.)