29.12.2017, 16:45
(29.12.2017, 16:01)PuK schrieb: Falsche Baustelle, da zu allgemein. Das da ist detaillierter:
Das wird in der Tat zu klären sein, ob das niedrige Beweggründe waren. Nach allem, was man bisher weiß, muss man sie zumindest in Betracht ziehen. Und normalerweise ist es der Brauch, dass die Staatsanwaltschaft dem Tatverdächtigen den schlimmsten denkbaren Vorwurf macht, der Verteidiger den am wenigsten schlimmen und das Gericht entscheidet dann, welcher Ansicht es mehr zuneigt.
Wir machen mal ein Gedankenexperiment und drehen die Geschichte um. Die beiden laufen sich im Drogeriemarkt "zufällig" über den Weg. Nur hat jetzt sie das Messer dabei. Sie geraten in Streit, und sie sticht ihn ab. Aber hallo! Der Staatsschutz würde wegen einem fremdenfeindlichen, vermutlich rassistisch motivierten Tötungsdelikt ermitteln. Dreimal darfst du raten, wegen welchem. Hinweis: Totschlag wäre es nicht.
Es sollte Dir eigentlich bekannt sein, dass die Polizei keine Einstufung der Tat vornimmt, sie ermittelt in einem Tötungsdelikt. Die Staatsanwaltschaft erhebt dann später Anklage, entweder wegen Mord oder wegen Totschlag. Die endgültige Bewertung trifft dann der Richter im Verfahren, oft wurde schon der Mordvorwurf während der Verhandlung fallen gelassen und wegen Totschlag weiter verhandelt.