01.12.2017, 09:50
(01.12.2017, 09:34)Martin schrieb: Annahme: Weil sich die Restwertberechnung eines E-KFZ fundamental von einem Verbrennungsmotor-KFZ unterscheiden dürfte. Ist die Karosserie unbeschädigt, müssen nur evtl. defekte Batteriezellen und ggf. die Kohlebürsten am E-Motor ausgetauscht werden und das Fahrzeug befindet sich nahezu in einem neuwertigen Zustand. Wertmindernde Alterserscheinungen, wie sie bei einem Verbrennungsmotor üblich sind (nachlassende Leistung, verschleissanfällige Bauteile, hohe Wartungsbedürftigkeit) sind bei einem E-KFZ kaum gegeben. Der einzige wirkliche potentielle Kostenblock ist die Batterie.
Martin
Aber gerade die Batterie ist doch das Teure am E-Fahrzeug und genau die verliert mit der Zeit an Speicherfähigkeit und muss ausgetauscht werden. Zumindest bei den derzeitigen Lithium- Batterien. Das Ganze rechnet sich nur, wenn man von einer Lebensdauer des Fahrzeugs von weit über 20 Jahren ausgeht. Das ist unmöglich. V.a. kann man davon ausgehen, dass die heutigen Teslas bereits in 5 Jahren technisch völlig veraltet sind.