25.11.2017, 10:58
(25.11.2017, 10:08)leopold schrieb: Von Eurobonds war überhaupt nirgendwo die Rede. Ejne atmende Obergrenze besagt, dass sie im Durchschnitt eingehalten wird, in besonderen Situationen aber kurzfristig überschritten werden kann. Das ist nichts weniger als verfassungskonform, während eine starre Obergrenze verfassungswidrig wäre. Das wäre übrigens nicht das erste verfassungswidrige Vorhaben der CSU der letzten Jahre.
Eurobonds: Stimmt, sondern von einer Transferunion und einem möglichen Automatismus, ähnlich dem Länderstrukturausgleich in D. Das wäre das Signal für die südeuropäischen Staaten, haushaltstechnisch endgültig alle Fünfe gerade lassen zu sein. Das klappt ja nicht mal in D richtig, weil sich auch hier einige Länder seit Jahrzehnten damit eingerichtet haben. Eine Obergrenze wäre nur dann verfassungswidrig, wenn sie sich auf Asylanten bezieht. Da die große Mehrzahl aber keinen Asylstatus genießt, sondern Migranten sind, wäre sie wiederum zulässig. Allerdings dürfte die Zahl derer, die tatsächlich asylberechtigt wären, deutlichst unter 20.000 liegen, sodass eine Obergrenze ohnehin überflüssig wäre, würde man beim Thema Einwanderung endlich die Gesetzgebung des Asylrechts anwenden, so wie sie für solche Fälle vorgesehen ist.
Martin