24.11.2017, 23:07
(24.11.2017, 09:35)Martin schrieb: Die Frage ist, ob im Beamtenrecht bei so einem Fall der "Zustand vorher" wieder automatisch hergestellt wird, oder ob er das auch über Gerichte erstreiten muss. Ich befürchte fast Letzteres.
Martin
Ich glaube nicht. Wenn man sich das Bayerische Beamtengesetz durchliest, ist eine Wiedereinstellung nicht vorgesehen. Vielleich weis Leopold mehr darüber?