06.11.2017, 19:59
(06.11.2017, 19:19)Sophie schrieb: Ich kann diese Bevorzugung nicht erkennen. Können Sie Beispiele nennen, bei denen jemand anderem versagt wurde, sein Geschäft/Lokal so zu benennen, wie es ihm vorschwebt, weil aus Denkmalschutzgründen ein anderer Name beibehalten werden sollte?
Ich kann nur nochmal betonen, dass mit dem Schriftzug Capitol am Giebel noch ausreichend auf den Bezug zu der Kinoepoche hingewiesen ist und dass aus meiner Sicht und nach meinem Verständnis eine Leuchtreklame im Ensemblebereich Maximilianstraße niemals selbst Denkmalcharakter erlangen kann, weil das völlig widersinnig wäre - erst etwas quasi nur zu dulden und dann plötzlich zu sagen: Aber jetzt wollen wir es nicht mehr weg haben.
Es gibt genügend Eingriffe durch den Denkmalschutz, die jeden Eigentümer eines Denkmal massiv reglementieren und belasten. Nun auch noch vorschreiben zu wollen, wie ein Geschäft zu heißen hat, das ist ein so massiver Eingriff, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass man damit rechtlich durchkommen kann.
In dem Beitrag von ihnen, auf den ich Bezug genommen haben, haben sie anders argumentiert. Dort ging es um den Denkmalschutz damals. Damals gab es keinen Denkmalschutz. Deswegen konnte der Denkmalschutz auch nicht eingreifen, weil es ihn nicht gab. Jetzt gibt es ihn und es sind annähernd hundert Jahre vergangen. Der Schriftzug "Capitol" ist also seit dem Zeitraum Teil des "Ensembles Altstadt Augsburg". Sie müssen das auseinanderhalten: Das eine ist Denkmalschutz/Ensembleschutz/Wiedererkennung/Marke usw. Wer kein Sinn für Nostalgie hat, wenig empathisch ist oder wem das schlicht egal ist, ob da Holzhütten stehen oder Steinhäuser, der hat mit solchen Dekonstruktionen natürlich keine Probleme. Die Sache dürft inhaltlich aber ganz einfach sein: Die Seferis gehen zur Behörde, tragen vor, was sie wollen; unter anderem die Benennung des neuen Lokals, mit der Bedingung den Schriftzug "Capitol" abzunehmen und das Lokal "Zum weißen Hasen" zu nennen. Nun kann die Behörde dem zustimmen oder nicht, weil der Denkmalschutz bestimmt, was schutzwürdig ist oder nicht. Scheinbar ist es der Schriftzug "Capitol" nicht denkmalschutzwürdig und der historische Bezug zur Augsburger Kinogeschichte interessiert die Leute von der Stadt nicht. Fertig. Clevere Unternehmer erkennt man daran, dass sie Lücken in den Vorschriften erkennen und diese für sich nutzen. Die Seferis sind clevere Geschäftsleute. Das ist moderner Zirkus. Wenn die Zirkusleute machen können was sie wollen, dann sieht die Stadt irgendwann anders aus. Nun gibt es aber eine ganze Menge Menschen die an der Stadt hängen und Veränderungen, gerade wenn das schnelllebige Gastronomiegewerbe die Veränderung bewirkt, nicht nachvollziehen können. Und das Augsburger Gastrogewerbe ist in Teilen, nicht in Gänze, ein politisch gut vernetztes Gebilde. Man kann sich vorstellen, dass die Augsburger, kommt der Schriftzug weg, mit den Füßen bei den Seferis abstimmen. Das ist dann Pech.