06.11.2017, 19:19
(06.11.2017, 18:08)Radetzky schrieb: Hallo,
das Haus am Judenberg 2 wurde im 16. Jahrhundert gebaut. (Nicht im 15. Jahrhundert, wie es im Augsburg Wiki steht) Ende des 19. Jahrhunderts war darin das Cafe Mercur. Kinos gab es zu der Zeit noch nicht in Augsburg. Aber im Cafe Mercur gab es Filmvorführungen. Film-/Kino-Historisch ist das Haus durchaus von Bedeutung. Wohl 1908, wurde nach Beratung durch den damaligen Magistrat beschlossen, ein erstes Kino einzurichten. In den 20er-Jahren hieß es dann wohl Capitol. Das Kino hatte damals eine große Bedeutung. Vielleicht wie heute das Internet. Denkmalschutz gab es in den 20er-Jahren nicht. Aus heutiger Sicht ist die Demontage des Schriftzugs schon eine diskutable Sache. Zielführender ist die Frage, warum einige Gastronomen in Augsburg so viel Handlungsfreiheit haben?
Ich kann diese Bevorzugung nicht erkennen. Können Sie Beispiele nennen, bei denen jemand anderem versagt wurde, sein Geschäft/Lokal so zu benennen, wie es ihm vorschwebt, weil aus Denkmalschutzgründen ein anderer Name beibehalten werden sollte?
Ich kann nur nochmal betonen, dass mit dem Schriftzug Capitol am Giebel noch ausreichend auf den Bezug zu der Kinoepoche hingewiesen ist und dass aus meiner Sicht und nach meinem Verständnis eine Leuchtreklame im Ensemblebereich Maximilianstraße niemals selbst Denkmalcharakter erlangen kann, weil das völlig widersinnig wäre - erst etwas quasi nur zu dulden und dann plötzlich zu sagen: Aber jetzt wollen wir es nicht mehr weg haben.
Es gibt genügend Eingriffe durch den Denkmalschutz, die jeden Eigentümer eines Denkmal massiv reglementieren und belasten. Nun auch noch vorschreiben zu wollen, wie ein Geschäft zu heißen hat, das ist ein so massiver Eingriff, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass man damit rechtlich durchkommen kann.