05.11.2017, 11:04
(05.11.2017, 10:49)Sophie schrieb: Also das mit dem 'Arbeit macht frei' als Vergleich anzuführen ist eine Geschmacklosigkeit ohne gleichen.
DER Denkmalschutz hat prinzipiell etwas gegen Reklame an historischen Gebäuden, vor allem Leuchtreklame und ganz besonders in dem historisch hochwertigen Ensemble Maximilianstraße.
Werbung wurde seit der Denkmalschutz an Bedeutung zugelegt hat, immer restriktiv gehandhabt und genehmigt. Natürlich kann man Geschäften eine solche nicht vollkommen untersagen, aber man betrachtet sie regelmäßig kritisch. Sie wird gerade so geduldet.
Unter dieser Betrachtungsweise wirkt es doch etwas anmaßend, einer Reklameschrift, die nur zähneknirschend an einem Gebäude hingenommen wurde, nun selbst einen Denkmalcharakter zuerkennen zu wollen. Das hieße sie über das historische Gebäude zu stellen.
Wurde diese Leuchtschrift damals, als aus irgendeiner Wirtschaft das Kino "CAPITOL" wurde, auch schon zähneknirschend hingenommen?
Kinos haben bekanntermaßen Leuchtschriften, und an die auf dem historischen Gebäude hatte man sich gewöhnt. Mich störte sie in keiner Weise, im Gegenteil (wie schon erläutert). Ob jetzt die neue Leuchtschrift besser ist oder wirkt, wird man sehen.