04.11.2017, 14:30
Denkmalschutz wird i.d.R. nur gewährt, wenn der Gegenstand einer historischen Epoche zuordenbar ist, die darüber hinaus als abgeschlossen gilt. Ein Werbeschriftzug aus den 1970ern ist sicher grenzwertig. Das Interesse einer wirtschaftlich erfolgreichen Verpachtung dürfte hier stechen. Der „Weisse Hase“ dürfte wohl dem Vertrag der Pächter mit der Brauerei geschuldet sein. Persönlich könnte ich mir deutlich bessere Namen vorstellen.
Martin
Martin