04.11.2016, 18:32
(04.11.2016, 15:00)PuK schrieb: Wenn das Volk in direkter Demokratie zu einer Frage entschieden hat, dann obliegt es dem Parlament nicht mehr, hierzu ein Meinung zu haben.
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Das ist für mich fraglich. Es kommt exakt darauf an welche Art von Legitimation eine derartige Volksbefragung/Volksabstimmung innerhalb des Rechtssystems besitzt.
Sollte diese Abstimmung einen ähnlichen Charakter wie z.B. in der Schweiz besitzen, müsste das Paralement diese 1:1 umsetzen.