22.10.2017, 22:17
(22.10.2017, 22:08)Der Seher schrieb: OK, danke für die Erläuterungen.
Aber warum geht man dann nicht auf Sachleistungen über? Das Jobcenter kann sicherlich bessere Bedingungen für eine z. B. Waschmaschine aushandeln wie ein einzelner (Stichworte Menge, Rahmenvertrag, Vergabe).
Mit Lebensmittelgutscheinen kann zudem festgelegt werden, dass Nikotin und Alkohol nicht gekauft werden dürfen.
Also insgesamt was neues mit Niveau von früher.
Und dass das Jobcenter 55% Verwaltungsaufgaben hat.,wie kommen Sie da drauf? Und hatte das Sozialamt damals keine Ausgaben?
Nein, verdammt. Das ist doch schon wieder ein Irrweg. Dann brauchen Sie nämlich Sachbearbeiter, die über jede einzelne Waschmaschine entscheiden. Am billigsten ist es, wenn Sie den Leuten das Geld einfach so geben und keine weiteren Fragen stellen. Klingt komisch, ist aber so.
Was soll den diese zwanghafte Gängelung der Leute mit Ihren ständigen "Sachleistungen"? Wer hat Ihnen diesen Floh ins Ohr gesetzt? Die Bertelsmann-Stiftung? Hanns-Werner Sinn?
Das mit der Quote 55:45 habe ich mal irgendwo auf den Nachdenkseiten gelesen. Vor Hartz IV lagen die Verwaltungskosten etwa bei 30 %. Kann ich gerade nicht belegen, dürfen Sie aber glauben.