12.10.2017, 15:02
(12.10.2017, 13:30)Don Cat schrieb: Dann werden wohl folgende Voraussetzungen zugetroffen haben:
https://www.knast.net/article/ausgang_freigang_urlaub
Rösner hatte wohl keinen Freigang, sondern vielmehr Ausgang.
Was wohl ....?
Und hier ein Schreiberling aus Aachen … (Oche Alaaf vermutlich – Wider den tierischen Ernst --
oder von Alemannia Aachen die Kartoffelkäfer [Bild: http://www.alemannia-aachen.info/images/...flagge.jpg ] )
"Geiselgangster Rösner: Erster Freigang durch Eschweiler
Der Gladbecker Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner (58) hat zum ersten Mal nach 27 Jahren Haft das Gefängnis für einen mehrstündigen Ausflug verlassen.
Nach Angaben seines Anwalts Rainer Dietz wurde Rösner von drei Beamten vier Stunden lang in Eschweiler ausgeführt
und war dabei mit einer speziellen Hand- und Fußfessel gesichert.
Freigang umfasst regelmäßige Arbeit außerhalb der Anstalt ohne Aufsicht.
Beim sog. Ausgang darf man die Anstalt stundenweise für eine bestimmte Zeit und ohne Aufsicht verlassen