12.10.2017, 13:30
(12.10.2017, 11:47)Sophie schrieb: Das mit dem Rösner ist komisch. Laut dem verlinkten Artikel ist seine Entlassung in weiter Ferne nicht zu verantworten, aber nach diesem Bericht http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/g....bild.html war er vor zwei Jahren schon mal auf Freigang. Hmh.
(Bei sauspiel wechselt die Pflicht des Spieler 61 Augen zu erzielen mit Kontra nicht zum Kontrageber.)
Dann werden wohl folgende Voraussetzungen zugetroffen haben:
https://www.knast.net/article/ausgang_freigang_urlaub
Rösner hatte wohl keinen Freigang, sondern vielmehr Ausgang.