11.10.2017, 18:11
(11.10.2017, 13:37)Sophie schrieb: ... und wenn man Buddhist ist, dann fürchtet man darüber hinaus, dass einem selbiges Schicksal auch mal blühen wird, da hält man sich dann gerne zurück.
Kein schlechter Gott. Ist das der mit den Kühen? Bitte nicht hämen, kenne mich da nicht besonders aus.
Das Thema Degowsky verleitet (mich) zum Heucheln. Einerseits die historisch gewachsene und bisweilen rückfallende abendländische Humanität gegenüber jedem, andrerseits die Kausalität der Abfolge menschlicher Abgründe im Spiegel des Opfers.
Ob 15, 20, 30 Jahre oder tatsächlich lebenslänglich - das ist ja 'nur' die Sühne, der Schutz der restlichen Gesellschaft vor einem möglichen Straftäter bei Wiederholung und natürlich auch, die Chance zur Wiedereinfügung in das gesellschaftliche Leben.
Kann er die Schuld abarbeiten, nicht bei sich selbst oder der Gesellschaft, sondern beim Opfer und seinen Angehörigen?
Wiedergutmachung ist schlecht möglich bei einem Toten. Gewiß hat er bei dem Schuß nicht daran gedacht; das kann aber kein Grund zu Strafmilderung sein und auch keiner zu vorzeitiger Entlassung. Wenn ich über das Strafmaß entscheiden müßte, spielten die Hauptrolle die Unschuld und mangelnde Verteigungsmöglichkeit des Opfers und es liefe auf ein liberales Arbeitslager hinaus mit Dach drüber, etwas Heizung und guter Bibliothek, allerdings gut umzäunt.
Bin aber nicht Thomas Fischer ; der geht mir ab.