07.10.2017, 10:53
(07.10.2017, 10:32)Sophie schrieb: § 201 a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Bewehrt mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Der Paragraf wird wohl hauptsächlich von 50+ gegoogelt? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Jedenfalls blenden die entsprechende Werbung ein, Helmut-Schmidt-Gedenkmünzen, Gleitsichtbrillen und Asian Girls. Oder ist das jetzt die Werbung, die Anwälte gerne kucken?