05.10.2017, 07:38
Zitat:Man muss weder zwingend in Deutschland leben noch Deutscher sein, um Kindergeldleistungen zu erhalten. Darüber, ob auch in der Türkei lebende Kinder einen solchen Anspruch begründen, hat ein Gericht zu entscheiden.
[...] Keinen Anspruch auf Kindergeld haben hingegen deutsche Staatsangehörige mit türkischer Abstammung, wenn die Kinder langfristig in der Türkei leben. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entschieden (Az.: 4 K 138).
Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Kinderg...65427.html
Die einzig richtige Entscheidung. Im anderen Fall wäre die Konsequenz, dass absehbar auch Kindergeld an "Großfamilien" im nahen Osten und Nordafrika bezahlt wird. Das war und ist sicher nicht der Zweck von Kindergeld, die Geburtenexplosion in Krisengebieten, Diktaturen und Schwellenländern zu subventionieren.
Martin