29.09.2017, 12:15
(29.09.2017, 12:01)PuK schrieb: Freiheitsstrafen bis zu einschließlich zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Würde sie in diesem Fall wohl auch (keine Vorstrafen, günstige Prognose etc.). Von daher hielte ich persönlich es für ratsam, Rechtsmittel einzulegen. Schlimmer kann's wegen diesem Pipifax in der nächsten Instanz eigentlich nicht werden, so dass die Chancen des Rechtsmittels die Risiken überwiegen.
Das ist ein berechtigter Einwand.
Die AA berichtet, dass er bei dem Urteil seine Abgeordnentenpension los ist.
Gilt bei Abgeordnentenpensionen die Regelung Man sie verliert, wenn er ein Jahr oder mehr als Strafe bekommt?
Oft genug war ja bei Prozessen zu lesen, dass es für den Beamten wichtig wäre, ob die Strafe unter einem Jahr ist, damit er seinen Beamtenstatus nicht verliert.