29.09.2017, 12:01
(29.09.2017, 11:57)TomPaul schrieb: Herr Förster wurde zu 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Ob Herr Förster das Urteil annimmt ist noch nicht bekannt. Wenn aber sein Anwalt 2 bis 3 Jahre gefordert, macht es wohl keinen Sinn.
Meldung
Freiheitsstrafen bis zu einschließlich zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Würde sie in diesem Fall wohl auch (keine Vorstrafen, günstige Prognose etc.). Von daher hielte ich persönlich es für ratsam, Rechtsmittel einzulegen. Schlimmer kann's wegen diesem Pipifax in der nächsten Instanz eigentlich nicht werden, so dass die Chancen des Rechtsmittels die Risiken überwiegen.