22.07.2017, 11:41
(22.07.2017, 10:57)Sophie schrieb: Das Problem, das sich hier am FFT manifestiert ist, dass der Bürger per Begehren und Entscheid zwar Stadtratsbeschlüsse aufheben oder verhindern kann, jedoch nicht das zivilrechtliches Handeln der Stadt.
Wenn die Stadt also, wie geschehen, per Pachtvertrag die Nutzung ihres Eigentums an einen Verein oder eine Privatperson abtritt, dann war es das mit den Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger.
Will jetzt keine ollen Kamellen auswickeln, aber janz allgemein, gab es Auflagen, wie die Mietsache zu nutzen oder nicht zu nutzen ist? Erinnerlich nicht so arg, weil man der Altaugsburggesellschaft verdientermaßen vertrauen konnte. Dann stellte sich heraus, daß die geplante Nutzung mit allerlei Auflagen straßenverkehrs-, bau-, haftungs- und denkmalschutzrechtlicher Art verbunden ist, die man vorher nicht bedacht oder bewußt für vernachlässigbar gehalten hat.
Entzündet hat sich das erst in der Geschmacksfrage der baulichen Ausführung der Treppe.
Die Idee der Altaugsburggesellschaft mit der Wiederbelebung finde ich unverändert gut, très chic, Stehempfang mit Ausblick auf den Ententeich, weiß eingekleidete Tischchen, Proseccogläschen, Espressotässchen, Kabberzeug, ein Gedicht... über die Stadtmauer, ein intimes Literaturstübchen, ein Märchen für kleine und große Kinder, sagenumwoben durch und durch, ach, wie schön wäre das. Schön wäre auch eine ausnahmsweise abenteuerliche Stiege auf eigene Gefahr im Innenraum. Leider Leiter leider Hühnerleiter, ist die vonner anneren Bank gesponst, aber das ließ sich richten.
In Abwägung aller tatsächlichen und möglichen Umstände sähe ich da lieber den Turm als alleinstehendes Denkmal, ohne Klo, ohne Klimbim, zwar saniert, wo nötig, aber sonst in Ruhe gelassen. So etwas muß es auch geben dürfen, ist ja heutzutags selten genug.