03.05.2017, 15:00
(03.05.2017, 14:31)Serge schrieb: Warum? Gibt es kein Gesetz, um solche Straftäter in (U-) Haft zu behalten? Es besteht doch offensichtlich Fluchtgefahr.
Wenn es keine gesetzliche Handhabe gibt, sollte man sie schleunigst schaffen.
Es gibt nicht nur die Fluchtgefahr als Grundlage einer U-Haft, sondern eine Reihe anderer Gründe, die einen breiten Ermessensspielraum beinhalten. Welcher leitende Polizeibeamte, Staatsanwalt oder Richter würde sich in solchen Fällen den Schuh anziehen wollen, U-Haft zu verhängen und dies nicht zu 120% wasserdicht begründen zu können? Der Beamte würde umgehend einer "AfD-Nähe" bezichtigt und "rechts" verortet, während "Aktivisten" und die Presse das gefundene Fressen genießen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Polizeigewerkschafter Wendt, der unangenehme Wahrheiten aussprach, was einige zum Anlass nahmen, Privat- und Berufsleben so lange zu durchstöbern, bis zweifelhafte Abrechnungsgepflogenheiten entdeckt wurden. Er hat das Zeichen verstanden und sich seitdem nicht mehr öffentlich geäußert.
Martin