03.05.2017, 14:01
(03.05.2017, 09:04)Martin schrieb: Das ist altes Zahlenmaterial vom Dezember 2016. Die neue PKS sagt da etwas anderes...
Schön, dass da endlich etwas mehr Ehrlichkeit in das Thema kommt.
Martin
Ja, und das steht auch in dem Artikel:
Zitat:Der Wiesbadener Kriminalpsychologe Rudolf Egg sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Zunahme „migrantische bedingter Kriminalität“ sei keineswegs überraschend, weil manche Zuwanderer aufgrund ihrer Alters- und Sozialstruktur „ein Bündel von Risikofaktoren” hätten: junge alleinstehende Männer, ohne Familie, schlecht integriert, mit geringer beruflicher Perspektive und möglicherweise ohne Bleibeperspektive, zählte Egg auf. Viele Taten beträfen Migranten untereinander und richteten sich nicht gegen „die deutsche Stammbevölkerung”. Auffallend sei auch, dass vergleichsweise wenig vor Krieg und Verfolgung Geflüchtete darunter seien.
http://www.bz-berlin.de/deutschland/krim...-gestiegen
Aber genau diese Gruppe, also die "neuen Flüchtlinge", erweckt den Volkszorn.
Unter der neuen Gruppierung in der PKS "Zuwanderer" ist eben eine große Gruppe an Illegalen und Geduldeten (ohne gesicherten Aufenthaltsstatus) erfasst, die hier überwiegend schon seit Jahren und Jahrzehnten leben.
Auch das wirft nun ein falsches Bild insbesondere auf die Kriegsflüchtlinge, die bereits anerkannt sind und eben kaum auffallen.
Wenn man nämlich die große Gruppe der Anerkannten mit reinnehmen würde bei den "Zuwanderern" dann würden die Prozentzahlen der Tatverdächtigen ganz schnell nach unten purzeln.
Warum das jetzt so in der PKS dargestellt wird, hat vielleicht auch politische Hintergründe.
Zitat:Zuwanderer sind Personen, die als Angehörige eines Nicht-EU-Staates einzeln oder in Gruppen in das
Bundesgebiet einreisen, um sich hier vorübergehend oder dauerhaft aufzuhalten.
Tatverdächtige Zuwanderer im Sinne dieser Definition werden in der PKS mit Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“,
„Duldung“, „Kontingentflüchtling/Bürgerkriegsflüchtling“ und „unerlaubter Aufenthalt“ registriert.
Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren, die als „international/national Schutzberechtigte
und Asylberechtigte“ anerkannt sind, werden unter dem Sammelbegriff „sonstiger erlaubter
Aufenthalt“ erfasst. Über den Anteil der „international/national Schutzberechtigten und Asylberechtigten“
an den „Sonstigen“ liegen keine Erkenntnisse für die Bundes-PKS16 vor.
Die nachfolgenden Angaben zu den tatverdächtigen Zuwanderern sind daher nur als „Teilmenge“ des
zu berücksichtigenden Personenkreises zu bewerten.