21.04.2017, 19:09
(21.04.2017, 18:14)leopold schrieb: Es mag sogar sein, dass auf Beamtenebene der ein oder andere in solchen Fällen von persönlichen Interssen geleitet ist und die Spitze über das Ausmaß des Problems nicht richtig informiert wird.
Eben. Dann taugt die Spitze nichts.
Sie muß dafür sorgen und wird auch gut versorgt dafür, daß sie richtig informiert wird.
Wenn das nicht geschieht, wird das Amt ein Abflughafen. Auch für diesen muß die 'Spitze' sorgen; Fürsorgepflicht .
Vor allem hat die 'Spitze' eine Fürsorgepflicht auch gegenüber ihrem Arbeitgeber, genannt Staat.