05.03.2017, 15:43
(05.03.2017, 14:03)leopold schrieb: Es gibt aber nun einmal keine rechtliche Grundlage, mit der man einem ausländischen Politiker das Rederecht hier verweigern könnte, außer er ruft zu Gewalt auf oder äußert sich in anderer Form nichts rechtskonform.
Natürlich gibt es eine rechtliche Grundlage, nämlich dann, wenn das Gesagte im Widerspruch zur FDG steht. Erdogan will kein präsidales System, sondern ein Infektionsschutzgesetz, das ihm freie Bahn zur Errichtung einer Diktatur gibt. Ein Verbot greift somit aus den gleichen Gründen, wie es hier auch bei einem Garry Lauck oder einem KKK-nahen Politiker greifen würde. Dabei spielt es keine Rolle, welche Zielgruppe und welche Länder im einzelnen angesprochen werden.
Martin