04.03.2017, 13:31
(04.03.2017, 10:00)TomTinte schrieb:Zitat: schrieb:Wer zum Beispiel bislang Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld I hat, könnte so künftig auf eine Bezugsdauer von maximal 48 Monaten kommen.
Quelle
und es wurde der Eindruck vermittelt das jetzt eine Weiterbildung voll auf die Zeit gerechnet wird. Wieder ein Pacebo wenn man sich die heute gültigen Fakten ansieht. Eine Weiterbildung wird zur Hälfte der Zeit angerechnet.
SGB 3
Was ist das wieder für ein konstruierter Fall in der Presse?
Erst ab 58 hat man Anspruch auf 24 Monate ALG I. Ich bin davon überzeugt, dass es keinen einzigen Fall in der BRD gibt,
dass jemand in diesem Alter noch eine 2-jährige Weiterbildung finanziert bekommt, die zwischen 58 bis 60 J. beginnt.
Dann ist er nach Abschluss knapp vorm Rentenalter.
Auch bei wesentlich jüngeren Arbeitslosen ist es die absolute Ausnahme, dass jemand eine 2-jährige Aus/Weiterbildung finanziert bekommt, die vielleicht sogar Sinn macht. Eher werden die Leute 4 x für 3 oder 6 Monate in unsinnige Bewerbungstrainings o.ä. geschickt.
Nichtsdestotrotz habe ich nichts dagegen, wenn die Zeit der Weiterbildung gar nicht auf das ALG I angerechnet wird.