25.01.2017, 10:11
(25.01.2017, 09:56)_solon_ schrieb: Na ja - der Vizekanzler ist aber kein offizielles Amt. M.w. wird er nirgendwo in der Verfassung oder sonst einem Gesetzestext erwähnt.
Ergo ist es völlig egal wer das ist.
In Abwesenheit führt ein Bundesminister als Vertreter die Amtsgeschäfte des CXhefs - aber nicht als Vizekanzler.
PS: Ich glaube in Österreicht, z.B., ist der Vizekanzler ein offizielles Amt.
Da irren Sie.
Es ist im Grundgesetz Artikel 69 festgelegt.
Zitat:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 69
(1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.
(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.
(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.
Quelle
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Stellvertreter Vizekanzler genannt. Wobei immer der kleinere Koalitionspartner bestimmt, wen der Bundeskanzler(-in) ernennt.