20.01.2017, 21:39
(20.01.2017, 20:07)_solon_ schrieb: Gerne: mir fällt kein Gesetz ein gegen das sie verstoßen hat. Oder kennen Sie den einen oder anderen Paragrafen?
http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-...ber-europa
Daraus...
"... Das Dublin-Verfahren der Europäischen Union sieht eigentlich vor, dass Flüchtlinge grundsätzlich in dem Land das Asylverfahren durchlaufen, in dem sie ankommen. Deutschland legt im Artikel 16a des Grundgesetzes fest, dass, "wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist (...)", sich nicht darauf berufen kann, Asyl zu erhalten"
Ich bin kein Jurist, meine aber, das ein Grundgesetzt schon als Gesetz definiert werden kann, oder?
Daher wäre ihre Frage berechtigt, warum niemand ein Verfahren anstrebt?
Sicherlich nicht, weil kein Verstoß festgestellt werden kann....