18.01.2017, 16:09
(18.01.2017, 14:19)FCAler schrieb:
Da stellt sich doch die Frage,
warum kann man diesen Mann nicht wegen Volksverhetzung einsperren, wie lange sieht man da noch zu?
http://www.tagesschau.de/inland/hoecke-rede-105.html
Eine Erklärung dafür ist recht einfach von den vollidiotischen Äußerungen des erbärmlich hohlen Biedenschädels abzuleiten, der ernsthaft behauptete, in Sachsen gäbe es, wie im gesamten Osten, keine Nazis.
Wer die Nazis nicht erkennt oder erkennen will, kann auch schwer verhindern, dass diese die Ämter und Behörden unterwandern, und sich in den Polizeibehörden breit machen.
Eine Polizei, die in großen Teilen mit den Äußerungen des Bastards Höcke konform geht, bei Nazikonzerten im Publikum zu finden ist, ist denkbar ungeeignet, Gesetze durchzusetzen, die sie selbst ablehnt.
Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist die gleiche Arbeitsverweigerung gegen rechte Gewalt zu beobachten. Die Rechtsprechung dort, soweit man dieses Wort in dem Zusammenhang überhaupt verwenden möchte, war in den vergangenen Jahren gezielt darauf aus, gewalttätige Gruppen zu Einzeltätern zu erklären, um die für organisierte Bandenkriminalität vorgesehenen Verschärfungen der Strafmaße bei ihren Gesinnungsgenossen nicht zur Anwendung bringen zu müssen.
Gleiches geschieht im übrigen auch in Bayern. Auch dort wurde der Oktoberfestattentäter rasch zum Einzeltäter gewandelt, obwohl es konkrete Aussagen gab, die anderes nahelegten.
Außerdem wird die "Meinung" von Höcke durch unsere Meinungsfreiheit geschützt, bedenklich ist nur, dass dem Hund so viele beim Jaulen zuhören, statt ihn zu Teeren und zu Federn und in den Sumpf zu bringen, aus dem er einst kroch.