12.07.2023, 09:45
Das war der ursprüngliche Vorschlag der Wissenschaftlerin. Alles andere ist unlautere Panikmache:
Zitat:Dabei geht es der Ökonomin nicht darum, Hinterbliebenen, die selbst nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, die Rentenzahlung künftig ersatzlos zu streichen. Vielmehr plädiert sie dafür, dass eine bereits seit 2002 bestehende, aber nur sehr selten genutzte Möglichkeit künftig die verpflichtende Variante wird: das Rentensplitting. Dabei werden alle Rentenansprüche, die von einem oder beiden Partnern während einer Ehe erworben werden, hälftig aufgeteilt – das Prinzip der Zugewinngemeinschaft in einer Ehe. Nach dem Tod eines Partners bleiben dem Hinterbliebenen also diese Hälfte plus die vor der Ehe erworbenen eigenen Ansprüche.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/rente-...d9e2f6f6a7