15.01.2022, 20:00
(15.01.2022, 18:51)Bogdan III schrieb: Noch einmal Zitat aus meinen Link:
Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes ein sogenanntes Antragsdelikt und kann deshalb nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden
Also kein Zwang, wie ich es vorgeschlagen habe.
Sie glauben, entnehme ich Ihren Beiträgen, daß es schwierig sein könnte einen Antragsteller zu finden.
Könnte man höchstens bei der Gründung eines BRs vermuten(denn sonst gibt es ja schon einen).
Wäre eine falsche Vermutung.
Ganz kurz zur Gründung eines BRs:
3 AN oder auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft ruft eine Betriebsversammlung ein. Und diese wählt den Wahlvorstand eines zu wählenden BRs.
Dieser Wahlvorstand ist bereits antragsberechtigt.
Wo ein Wille ist - findet sich auch ein Weg.