28.12.2016, 14:05
(28.12.2016, 11:29)Martin schrieb: ..................
Gut gebrüllt, Löwe. Wir beide wissen, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Die vorgeschlagene Vorgehensweise würde zudem heftige Proteste der üblichen Verdächtigen auf den Plan rufen.
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Martin
Proteste hin oder her, seit März diesen Jahres dürfte es den einen oder anderen durchaus treffen.
Jede Art von Strafe also auch Bewährung, kann eine Ausweisung bedeuten
Ja ich weiß das Wort "kann" muss sich selbst erst noch bewähren.