21.08.2020, 18:20
(20.08.2020, 11:29)Martin schrieb: Ein Blick ins StGB klärt auf, dass Steuerhinterziehung in Abhängigkeit der hinterzogenen Summe völlig unterschiedlich geahndet wird. Wenn Sie ihre Fahrtkosten falsch angeben, bleibt das bis auf die Streichung folgenlos, wenn Sie 15.000 Euro an der Steuer vorbei abzweigen, gibt es ein Strafverfahren, ab 100.000 Euro wandern Sie in den Knast.
Martin
Fahrtkosten waren ja nur ein Beispiel - vielleicht ein schlechtes.
Dann ein besseres: gibt man vorsätzlich Zinsen, Dividenden ... auf Wertpapiere nicht an, hat das nicht nur eine pure Nachzahlung zur Folge.
Ein Link zu diesem Thema: https://www.z-s-p.de/2017/08/08/ordnungswidrigkeit/