22.06.2020, 11:58
(22.06.2020, 09:30)Kreti u. Plethi schrieb: Ich kann das Grundgesetzt, wenn es denn nötig dazu wäre, nicht ändern.Natürlich nicht.
Doch stören darf mich das schon, im Sinne von @"nomoi III" gewaltig.
Aber Sie können Initiativen über Ihre Wahlkreisabgeordneten einleiten wenn Ihnen das so am Herzen liegt.
Vielleicht möchten Sie gegängelte Abgeordnete - ich nicht.
Freiheit kann auch negative Akzente beinhalten(insbesondere die Freiheit(en) der anderen - natürlich nicht die eigene).