20.12.2016, 12:44
(20.12.2016, 12:13)Sophie schrieb: Nein anders. Es gibt Vorschriften, die nicht so sinnlos sind, wie sie erscheinen, die eben bei 'minder schweren Straftaten' und das ist eben Körperverletzung im Allgemeinen auch wenn sie hier spektakulär hinterhältig war (was es aber auch immer schon mal gegeben hat, dass auf offener Straße ein Angreifer einem anderen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat), vorsehen, dass zunächst mal ermittelt wird, OHNE Videomaterial öffentlich zu zeigen. Denn es gibt immer auch die Gefahr der Verwechslung und damit falscher Verdächtigung, die an dann Unschuldigen hängen bleiben. Ggf. sogar Selbstjustiz.
In diesem Fall kommt noch hinzu, dass es Anreize setzen kann.
Der nächste Fall.
http://www.n-tv.de/der_tag/Dienstag-der-...69871.html
Das kann es immer. Egal, ob bei zeitnaher oder späterer Veröffentlichung des Videos. Auch die weiteren Gründe überzeugen mich nicht, denn Selbstjustiz, falsche Verdächtigung hätte auch drohen können, als das Video sechs Wochen später veröffentlicht wurde.
Gut, ein oder zwei Wochen nach der Tat wäre für mich okay, es sei denn, man wär dann schon auf einer heißen Spur. Dann eben gar nicht.