18.12.2016, 21:46
(18.12.2016, 20:26)messalina schrieb: Das ist doch jetzt schon die Rechtslage, oder? Es muss nur jemand Anzeige erstatten, weil das Antragsdelikte sind, dann kann es die Justiz verfolgen und Facebook verurteilen, das zu löschen, wenn es eine echte Verleumdung oder üble Nachrede war.
Facebook löscht justiziable Einträge aber nicht so, wie es die deutsche Rechtslage eigentlich erfordern würde, sondern nach selbst aufgestellten Kriterien, die sich eher am wirtschaftlichen Nutzen für Facebook (nämlich Maximierung der Online-Zeit) orientieren.
Deswegen ist die Forderung, die Verbreitung (bzw. Nichtlöschung) solcher Einträge mit hohen Geldstrafen zu belegen, die einzige Sprache, die Unternehmen wie Facebook verstehen.