18.12.2016, 10:19
(17.12.2016, 22:17)messalina schrieb: Nur gefährliche Körperverletzung? Die Frau hätte tot sein können, versuchter Totschlag finde ich. Aber vielleicht bekommt er ja einen Richter, der eine schwere Kindheit hatte und der ihn trotzdem zu dreieinhalb Jahren verurteilt? Da würde ich schon Verständnis haben, für den Richter.
Ich glaub nicht, dass es zum versuchten Totschlag reicht -nur meine bescheidene Meinung. Erfreulich wäre es jedoch.
Ein "hartes" Urteil würden sich wohl die meisten wünschen, allein die Hoffnung bleibt.