13.03.2020, 15:02
Das AG hat U'haft für alle 7 in verschiedenen JVAs angeordnet, um Absprachen aller Beschuldigten untereinander zu unterbinden, die die saubere (gerichtsfeste) Aufklärung behindern könnten. Insoweit verständlich. Beim LG war scheints soviel Zeit verstrichen, um von einer weiteren möglichen Aufklärung absehen zu können. Insofern war die Verhältnismäßigkeit staatlichen Eingriffs in das Grundrecht auf persönliche Freiheit gewahrt und rechtens.
Das (münchner) OLG sah das bitte mit welcher Begründung anders.
Das (münchner) OLG sah das bitte mit welcher Begründung anders.