16.12.2016, 19:17
(16.12.2016, 15:29)Manni Burgsmüller schrieb: Am besten bei Verurteilung das Gemächt entfernen, ist aber leider in unseren Gesetzen nicht vorgesehen.
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Sie haben schon seltsame Vorstellungen. Ich glaube irgendwo in Afrika gibts diese Strafe sicherlich noch. Worauf warten Sie noch?
Ich empfehle Ihnen mal die Romane von Pötzsch, die sich mit dem Henker Kuisl beschäftigen. Ich glaube da gibts so was noch. Allerdings ist das in Deutschland 400 Jahre her.